IT-Recht

Die richtige und sichere Nutzung von CC-Lizenzen

14.3.2014 von Stephan Lamprecht

Schutz von Urheberrechten, Rechtssicherheit, "Content-Klau" und Weitergabe von Inhalten: Wir bieten einen Überblick über die Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile bei der Nutzung von Creative Commons-Lizenzen.

ca. 11:55 Min
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In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie CC-Lizenzen richtig, sicher und zu Ihrem Vorteil nutzen und was Sie in Bezug auf die Urheberrechte oder "Content-Klau" beachten sollten.

Auf den Seiten vieler Blogs, unter Bildern und Präsentationen finden Sie seit einigen Jahren Kürzel wie "BY-SA" oder "BY-NCND", mit denen die Urheber den von ihnen produzierten Inhalt unter eine besondere Lizenz stellen. Die Norm im deutschsprachigen Raum ist einfach: Sofern der Urheber (exakter: der Inhaber der Rechte an einem Werk) nicht seine Zustimmung erteilt hat, dürfen Texte, Musik, Bilder oder Videos zwar betrachtet und konsumiert werden. Aber ohne Genehmigung des Rechteinhabers weder in eigenen Veröffentlichungen genutzt noch darauf aufbauend ein neues Werk geschaffen werden.

Dass "Content-Klau" kein Kavaliersdelikt ist, sollte inzwischen jedem Webworker bekannt sein. Und doch passieren Rechtsverletzungen millionenfach jeden Tag. Die Suchmaschinen machen die weitere Nutzung von Inhalten aber auch zu leicht. Schnell ist ein passendes Bild gefunden, auf den eigenen Rechner kopiert und in eine eigene Publikation eingebunden. Und genauso schnell lassen sich Anleitungen finden, mit deren Hilfe sich in den Metadaten von Grafiken enthaltene Hinweise auf den Urheber schnell entfernen lassen. Dieser Schritt erfordert indes dann doch etwas kriminelle Energie, und die Ausrede, nicht gewusst zu haben, dass damit ein Fehler begangen wird, ist somit keine mehr. Wenn sie es denn überhaupt ist. Denn wie auf vielen Sachgebieten, schützt Unwissenheit auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

Dennoch gibt es durchaus Urheber, die gerade daran interessiert sind, dass ihre Inhalte auch von anderen genutzt werden oder sich verbreiten. Im klassischen Urheber- und Nutzungsrecht müsste der Rechteinhaber diese Rechte den anderen einräumen, am besten in schriftlicher Form. Das Lizenzmodell Creative Commons (CC) vereinfacht diesen Prozess. Kennzeichnungen und standardisierte juristische Texte stellen ein Werk unter die passende Lizenz, die letztlich die weitere Nutzung des Inhalts unter Beachtung verschiedener Einschränkungen gestattet. Eine weitere Rückfrage ist damit nicht notwendig. Soweit die Theorie.

Erst einmal die richtige Lizenz finden

Generell gibt es lediglich vier Rechtemodule, die im Rahmen der CC-Lizenz verwendet werden, aber eben auch kombiniert werden können:

  • BY: Der Name des Urhebers muss genannt werden.
  • NC: Not Commercial - der Inhalt darf nur nicht kommerziell genutzt werden.
  • ND: No Derivates. Die Inhalte dürfen nicht bearbeitet werden.
  • SA: Share alike: Das Werk darf nach Änderungen nur unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden.

Bei der Auswahl der Lizenz spielt damit eine wichtige Rolle, was Sie eigentlich mit diesem Schritt erreichen wollen. Auf den ersten Blick scheinen die Beschreibungen der einzelnen Lizenzmodule sehr einfach zu sein. Die genauere Betrachtung offenbart dann aber doch einige Fallstricke. Die Zuweisung des Attributs "NC" zu einem Werk verbietet die kommerzielle Nutzung. Nur leider wird in den eigentlichen Lizenzbedingungen nicht ganz genau ersichtlich, was damit denn nun ausgeschlossen ist. Klar ist: Das Attribut verhindert, dass ein Inhalt etwa in einem Online-Shop eingesetzt werden kann. Wenn die Verbreitung über solche Kanäle also ausgeschlossen werden soll, ist "NC" die passende Wahl.

Andererseits kann durchaus als strittig gelten, ob die Verwendung eines mit NC deklarierten Werkes in einem Blog, das z. B. kontextabhängige Anzeigen von Google oder Amazon enthält, nicht bereits den Lizenzen entgegenläuft. Und Blogbetreiber, die auf die entsprechenden Diskussionen im Internet stoßen, dürften sich zweimal überlegen, ob sie einen solchen Inhalt auf die Webseite stellen. Damit schränkt der Urheber die Verbreitung seines Werkes also stark ein. Möglicherweise stärker als er vielleicht beabsichtigt hat.

Das CC-Schichtenmodell

Das von Creative Commons erarbeitete Lizenzsystem ist ein Schichtenmodell. Die Basis bildet ein recht ausführlicher juristischer Text, in dem die Rahmenbedingungen genauso beschrieben werden wie die erlaubten und nicht erlaubten Handlungen nach den Buchstaben der Lizenz selbst. Zur schnelleren Orientierung dienen die für Menschen einfach zu verstehenden Icons, die auf der Seite mit den Nutzungsbedingungen oder den Inhalten selbst platziert werden. Die dritte Schicht schließlich klassifiziert die Inhalte in einer für Maschinen lesbaren Form. Mittels eines einfachen Links werden die Objekte eingeordnet.

Wenn die Lizenzierung über die Seite von Creative Commons vorgenommen wird, erhalten Sie sämtliches Material und den Link auf einfachste Weise.


Recht, Lizenz, Schichtenmodell
Das Schichtenmodell der CC-Lizenzen
© Archiv

Musik und Film bleiben etwas besonderes

Gegenüber der weiteren Nutzung von Präsentationen, Bildern oder Texten sorgt das Thema Musik immer wieder für Schlagzeilen und Missverständnisse. Diese resultieren aber oft genug auch daraus, dass bei einem Musikstück häufig zwischen Urheber und Interpret unterschieden werden muss. Wer auf einer Messe, einer Party oder allgemeiner im öffentlichen Raum Musik aufführt, muss in aller Regel Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA abführen. Und das kann auch dann der Fall sein, wenn die Werke eines Interpreten gespielt werden, der die CC-Lizenz genutzt hat. Denn wenn die GEMA vom Urheber mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurde, werden nach der Satzung die Gebühren fällig. Um es möglichen Konsumenten möglichst leicht zu machen, wird Musik am besten unter BY-NC-ND gestellt.

Laut und legal: Musik und Videos im Web

Damit sind die Aufführung und die Verbreitung abgedeckt, solange diese eben nicht kommerziell erfolgen (also etwa durch den Verkauf der einzelnen Titel). Auch Portale, die sich auf die Zusammenstellung solcher Musiktitel spezialisiert haben, begrüßen insbesondere dieses Lizenzmodell.

Noch komplizierter wird es übrigens, wenn ein Film unter einer CC-Lizenz verbreitet werden soll. Denn hier gibt es im juristischen Sinn nicht nur einen Urheber, sondern eine ganze Reihe davon. Vom Drehbuchautor über den Regisseur bis hin zu einem eventuell ebenfalls involvierten Cutter sind alle am finalen Produkt in kreativer Form beteiligt.

Recht haben und Recht bekommen

Die heikelste Frage im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und dem "Content-Klau" ist ohne Zweifel die nach der Durchsetzung der eigenen Interessen. Der "Selbstbedienungsladen" mit fremden Inhalten funktioniert ja u. a. deshalb so prächtig, weil die Inhaltsdiebe meist davon ausgehen, dass der Bestohlene das Vergehen entweder nicht bemerkt oder sich aber scheuen wird, gegen den Rechtsbruch vorzugehen. Wer also die Weitergabe seiner Inhalte mit Beschränkungen versieht, sollte dann auch bereit und willens sein, gegen Verstöße vorzugehen.

Wichtig ist umgekehrt aus Sicht eines Lizenznehmers in diesem Zusammenhang, dass die Buchstaben der Lizenz im Zweifel ernst zu nehmen sind. Hat der Urheber verfügt, dass sein Werk genauso zu verwenden ist, wie er es fertiggestellt hat, also Änderungen daran verboten sind, bedeutet dies exakt das. Und die Einschränkung kann bereits Dinge umfassen, die aus der Sicht eines Laien eine "Kleinigkeit" darstellen. Wer aber aus einem größeren Foto einen bestimmten Bildausschnitt verwendet, verändert damit unter Umständen bereits das Werk so, dass er einen Lizenzverstoß begeht.

Grundsätzlich gilt bei CC-Lizenzen die Verpflichtung, den Namen des Urhebers nennen zu müssen. Wie dies geschieht, kann der Lizenznehmer selbst entscheiden, es sei denn, der Lizenzgeber hat hier eine Verfügung getroffen. Bei Bildern, die auf Plattformen wie Flickr und anderen unter der CC veröffentlicht werden, ist der Urheber meist nur in Form eines Nicknamens bekannt. Wenn es keine weitere Vorgabe des Urhebers gibt und unter der jeweiligen Profilseite kein Klarname zu finden ist, muss eben dieser Mitgliedsname verwendet werden.

Bilder,Videos,Lizenz
Mit dem Lizenzgenerator auf der CC-Seite wählen Sie die passende Lizenz aus und erhalten sowohl Code als auch Bilder dafür
© Screenshot

Auf der sicheren Seite befinden sich Lizenznehmer immer dann, wenn nach Möglichkeit der Lizenzgeber direkt im Umfeld des entliehenen Werkes zu finden ist. Zumindest sollte es ein Quellenverzeichnis geben, in dem der Name des Werkes, seine Herkunft und der Urheber genannt werden. Bei einer Webseite ist die Zusammenfassung dieser Angaben im Umfeld des Impressums denkbar. Doch auch diese einfache Forderung kann unter Umständen zu einem Problem werden. Das ist immer dann der Fall, wenn mehrere Personen an einem Werk gemeinsam beteiligt sind, die einzelnen Teile aber nicht gekennzeichnet sind und damit nicht vollständig zugeordnet werden können (etwa bei einem Artikel, der nach dem Wiki-Prinzip geschrieben wurde).

Vorsichtig müssen aber auch alle Urheber sein, die ein Werk bereits anderweitig publiziert haben, aber nun unter eigenem Namen unter eine CC-Lizenz stellen. Ein klassisches Beispiel: Ein Buchtitel wird von einem Verlag nicht mehr vertrieben. Der Autor nimmt nun sein Manuskript und stellt es unter einer CC-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das kann empfindliche juristische Auswirkungen haben, denn damit verbunden ist möglicherweise die Verletzung der Rechte des Verlags. Denn nur weil das Werk nicht mehr aktiv vertrieben oder produziert wird, bedeutet dies nicht, das die Rechte an dem Werk wieder vollständig an den Autoren übergegangen sind. Hier muss eine Absicherung in Form einer formellen Rechterückübertragung erfolgen.

CC-Inhalte = Duplicate Content

Wenn Sie Inhalte im Web unter einer CC-Lizenz publizieren, wünschen Sie ja gerade, dass andere Nutzer die Dokumente verwenden, entweder unbearbeitet oder in veränderter Form. Damit stellt sich auch die Frage, was unter den Gesichtspunkten der Suchmaschinenoptimierung oder eher allgemein der Sichtbarkeit in Suchmaschinen von dieser Lizenzform zu halten ist. In den Köpfen der meisten Verantwortlichen dürfte das Gespenst des "Duplicate Content" auftauchen, das vermeintlich automatisch zur Abstrafung durch Google oder eine andere Suchmaschine führen soll. Schaffen sich Rechteinhaber also Nachteile, wenn sie ihre Inhalte zur Verteilung freigeben?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz leicht, unterstellt sie doch, dass es eine Abstrafung für doppelte Inhalte in jedem Fall gibt. Und genau das ist umstritten. Ohne Zweifel werden Seiten, die im Verdacht stehen, Spam zu verteilen, mit einem schlechten Ranking belegt oder fliegen gar aus dem Index der Suchmaschinen. Dazu muss der Spam-Verdacht aber erst einmal gegeben sein. Google & Co. weisen im Zusammenhang mit CC-Lizenzen darauf hin, dass die Suchroboter in der Lage sind, solchen mehrfachen Content zu erkennen. Hierbei soll es gleichfalls möglich sein, die eigentliche Quelle von den verbreitenden Adressen zu unterscheiden (auch ohne die Verwendung der maschinenlesbaren Schicht der Lizenz).

Überschneidungen und Fehler mag es in dieser Hinsicht aber durchaus geben. Um solche Irrtümer zu vermeiden, sollten Sie bei der Kennzeichnung Ihrer Inhalte die grundlegenden Vorgaben von Creative Commons berücksichtigen. Zumindest durch die in den Lizenzbedingungen geforderte Nennung des Urhebers existiert aus Sicht der Suchmaschinen ein starkes Kriterium, um zwischen Original und Abwandlung zu unterscheiden.Und dies deutlicher, als es im Falle einer einfachen (Raub-)Kopie oder ungefragten Einbindung des Inhalts auf eine andere Seite der Fall wäre.

Wie sieht es allerdings mit dem Nutzen unter dem Gesichtspunkt der gewollten Suchmaschinenoptimierung aus? "Überschaubar" dürfte die schmeichelhafteste Bewertung dafür sein. Oder anders formuliert: Wenn es Ihnen mit der Lizenz darum geht, möglichst einfach und rasch im Internet gefunden werden zu wollen, sollten Sie sich eine andere Strategie überlegen und nicht die CC-Lizenz einsetzen. Denn ein SEO-Nutzen ist streng genommen nicht vorhanden. Selbst wenn beim verteilten Inhalt der Urheber genannt wird, wird dieser Link neutral ausgeführt und damit keine Auswirkungen auf das Ranking haben. Und vielfach dürfte dies auch besser sein, denn schließlich haben Sie als Rechtegeber weder einen Einfluss darauf, wer sich Ihrer Werke bedient noch wie dessen Webseite von den Suchmaschinen bewertet wird.

Es gibt aber durchaus andere Bereiche, in denen sich Rechteinhaber massiv selbst ein Bein stellen, wenn sie ihre Inhalte per CC verteilen. E-Books liegen im Trend, und viele Freiberufler versuchen etwa, einen Teil des Aufwands, der durch Recherche und Erstellung von Web-Content entstanden ist, durch die Veröffentlichung eines E-Books bei Amazon, iBooks oder anderen Plattformen zu monetarisieren. Problematisch wird dies aber dann, wenn die Inhalte auch über die CC-Lizenz verteilt und veröffentlicht worden sind. Dann dauert es üblicherweise nicht besonders lange, bis der Autor eine E-Mail vom Plattformbetreiber erhält, der ihn darüber informiert, dass der Vertrieb des Buches zunächst eingestellt ist.

Und unter Umständen noch schlimmer: die Auszahlung der Tantiemen vorübergehend oder ganz suspendiert worden ist. Denn die Algorithmen der Plattformen durchsuchen ebenfalls das Netz nach doppelten Inhalten, gehen dabei aber nicht von einer Unschuldsvermutung aus. Vielmehr wird angenommen, dass der Autor des E-Books sich dann einfach der Inhalte anderer bedient hat.

In ähnliche Probleme geraten alle Urheber, die ihre Werke von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA beobachten lassen. Wer sich durch die zahlreichen FAQs und das Kleingedruckte hindurchgequält hat, wird feststellen: eine Veröffentlichung unter CC-Lizenz und eine gleichzeitige Wahrnehmung kommerzieller Interessen durch die GEMA sind nicht miteinander in Einklang zu bringen.

Und was haben Sie davon?

Der richtige Einsatz einer CC-Lizenz eröffnet tolle Möglichkeiten, die eigene Bekanntheit oder Verbreitung der Werke zu erhöhen. Musiker können damit rechtssicher ihre Werke in einer breiteren Öffentlichkeit verteilen oder eben auch ausdrücklich erlauben, dass sie zur Grundlage weiterer Werke werden können. Es besteht also die Option, sich neue Vertriebswege zu erschließen. Den gleichen Nutzen können auch Designer oder Autoren erreichen, sofern sie eine nicht zu einschränkende Lizenz verwenden. Doch ob sich das Werk verbreitet und damit der gewünschte Nutzen erzielt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Denn auch wenn der Inhalt von besonderer Qualität ist, kann die Verbreitung immer noch ausbleiben. Denn nach wie vor sind potentielle Lizenznehmer in dieser Hinsicht eher vorsichtig. Schuld daran sind in erster Linie zwei Umstände. Zum einen mangelnde Kenntnisse über die Bedeutung der verschiedenen Modelle. Während in Fachzeitschriften für Designer, Grafiker, Musiker und Autoren mehr oder weniger ausführlich und regelmäßig über Lizenz- und Rechte-Modelle berichtet wird, sind Artikel zum Thema in Medien für ein breiteres Publikum eher die Ausnahme. Was ist erlaubt, und was ist verboten? Das zweite, noch viel schwerwiegendere Hindernis liegt in der mangelnden Rechtssicherheit.

Es steht dem Urheber frei, die Lizenz für sein Werk zu ändern. Eine Tatsache, die für Unsicherheit beim Lizenznehmer sorgt. Denn was ist, wenn plötzlich die kommerzielle Nutzung untersagt ist? Ab wann gelten die neuen Bestimmungen? Wie würde in einem Streitfall entschieden, wenn zu belegen ist, dass beim Zeitpunkt der Lizenzierung andere Grenzen galten? Dass diese Fragestellungen eigentlich längst geklärt sind, ist viel zu wenig bekannt. Gerade deswegen greifen Agenturen und Verlage gern zur tradierten Übertragung von Nutzungsrechten. Denn dort ist per Unterschrift geregelt, dass während der Laufzeit des Vertrags das Werk eingesetzt werden kann.

Doch auch auf der Seite des Lizenzerwerbers können sich Änderungen ergeben, die durch die ursprüngliche Lizenz nicht abgedeckt sind. Denken Sie an das bereits genutzte Beispiel der Einbindung von kontextsensitiven Anzeigen, die Ihre Webseite möglicherweise plötzlich zu einem kommerziellen Angebot in lizenzrechtlicher Sicht machen. In diesem Fall müssen die bisher eingebundenen Inhalte dann ausgetauscht werden. Das kann zueiner recht aufwendigen Angelegenheit werden.

Fazit

CC hat die Probleme, die sich aus der Weitergabe und weiteren Nutzung von kreativen Inhalten im Internetzeitalter ergeben, nicht gelöst. Dies könnte nur eine umfassende Reform des Urheberrechts selbst. Die Sichtbarkeit in Suchmaschinen verbessern die Lizenzen nicht, sie schaden aber auch nicht. Es gibt ohnehin noch noch genügend Stolpersteine, sodass sowohl die Nutzung als auch die Verbreitung von Inhalten solcher Herkunft genauer unter die Lupe genommen werden müssen.

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