Gerichtsurteil
Kündigung nach Kritik am Arbeitgeber auf Facebook unzulässig
Nicht jede Schmähkritik am Arbeitgeber auf einer Social-Media-Plattform wie etwa Facebook darf mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden.
Der Ehemann einer Sparkassen-Angestellten hatte auf seiner Facebook-Seite seine Missachtung u?ber deren Arbeitgeber mitgeteilt. Unter dem "Gefällt mir"-Button (Like) war der Name der Angestellten lesbar. Der Arbeitgeber folgerte daraus, dass sich die Angestellte der Schmähkritik ihres Gatten anschloss, und entließ sie.
Dagegen klagte sie vor dem Arbeitsgericht Dessau. Mit Erfolg: Fu?r die veröffentlichte Herabwu?rdigung des Arbeitgebers auf Facebook sei die Angestellte nicht verantwortlich, so das Gericht (1 Ca 148/11). Zudem sei nicht bewiesen, dass sie den "Gefällt mir"-Button selbst gedru?ckt habe. Aber auch dann wäre wegen dieses einmaligen, nicht gravierenden Pflichtverstoßes allenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt
Nächste passende Artikel
Weiter zur StartseiteGutscheine
-
Nike
NIKE Rabattcode: 25% auf Vollpreisprodukte sparen
Zum Gutschein
bis 03.05.2024+ bis zu 2,0% Cashback
-
HelloFresh
Bis zu 120€ HelloFresh Gutschein + gratis Versand für die 1. Box
Zum Gutschein
bis 31.08.2024+ bis zu 4,00€ Cashback
-
eufy
Spare jetzt 18% auf ALLES mit dem eufy Rabattcode
Zum Gutschein
bis 05.05.2024+ bis zu 6,0% Cashback(statt
40,0€) -
Ecco Verde
Ecco Verde Angebot: Spare 7% in der Gesichtspflege-Kategorie!
Zum Gutschein
bis 05.05.2024+ bis zu 5,0% Cashback(statt
25,0€) -
Lieferando
Sichere Dir 3€ Rabatt bei Lieferando
Zum Gutschein
bis 09.05.2024+ bis zu 1,5% Cashback
-
SKL Glöckle Lotterie
Glöckle Angebot: EURO-JOKER einen Monat kostenlos testen!
Zum Gutschein
bis 30.09.2024