EU-Report

Ökodiktat aus Brüssel?

19.2.2014 von Business & IT

Immer mehr Produktgruppen müssen nach dem Willen der EU-Kommission die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie erfüllen. In diesem Jahr trifft es Computer und Staubsauger.

ca. 2:40 Min
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Outsouring mit Thin-Client-Arbeitsplätzen
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Das Glühlampenverbot ist die bekannteste und bislang fatalste Maßnahme der Ökodesign-Richtlinie der EU: Flächendeckend kamen europaweit Energiesparlampen mit Quecksilber und anderen giftigen Stoffen auf den Markt. Aber auch für Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen und Elektromotoren existieren bereits Vorschriften für umweltgerechte Gestaltung und Energieeffizienz.

"18 solcher Ökodesign-Verordnungen wurden seit 2008 erlassen und weitere rund 30 sind in Vorbereitung", zählt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Sobald sie erlassen werden, sind die Vorgaben unmittelbar gültig und verbindlich für die jeweiligen Hersteller und Importeure in der EU. Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und verkauft werden. Einen Überblick über die Maßnahmen und Verfahren gibt das Merkblatt "Ökodesign in 10 Minuten" auf der Homepage des DIHK.

Kompletter Lebenszyklus

Die Ökodesign-Richtlinie wurde im Jahr 2005 erlassen und nach der üblichen Übergangszeit im März 2008 durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz in deutsches Recht überführt. Die Richtlinie setzt die "Integrierte Produktpolitik in der Europäischen Union (IPP)" um, die 2003 verabschiedet wurde.

"Die IPP wird alle Abschnitte des Lebenszyklus eines Produktes - von der Konzeption bis zur Entsorgung - berücksichtigen und die zu verschiedenen Zeitpunkten verursachten Umweltschäden insgesamt zu verringern suchen", erklärte die damals für Umwelt zuständige EU-Kommissarin Margot Wallström. 2009 wurde die Ökodesign-Richtlinie überarbeitet und reguliert seither nicht nur energiebetriebene, sondern auch energieverbrauchsrelevante Produkte.

In diesem Jahr sind deshalb Computer und Staubsauger an der Reihe. Ab Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die erstmals den Stromverbrauch von Computern regelt. Desktops, Notebooks und Tablets, Workstations und Server, die die neuen Normen nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr verkauft werden.


Ab dem 1. Januar 2016 werden die Mindestanforderungen in Bezug auf den jährlichen Energieverbrauchs und bestimmte technische Parameter noch einmal verschärft. Brüssel erhofft sich davon, wie der Branchenverband BITKOM berichtet, ein mögliches Energieeinsparpotenzial bis zum Jahr 2020 von 12,5 Terawattstunden jährlich. Das entspricht in etwa dem Energieverbrauch von Litauen und fünf Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

Auch die Vorschriften zur Energieeffizienz und Staubaufnahme von Staubsaugern treten in zwei Stufen in Kraft, nämlich zum 1. September 2014 und zum 1. September 2017. Außerdem müssen in Zukunft Etiketten am Gerät den Verbraucher über die Energieeffizienz- und die Reinigungsklasse informieren.

Ein Fall von Überregulierung?

Glühbirnen, Waschmaschinen, Computer und Staubsauger waren nur der Anfang. Der aktuelle Arbeitsplan der EU-Kommission sieht vor, dass künftig noch zehn weitere Produktgruppen der Ökodesign-Richtlinie unterzogen werden sollen. Zum Beispiel Fenster und wasserführende Produkte wie Duschköpfe oder Wasserhähne.

Die EU-Kommission prüft zudem im Rahmen einer laufenden Umfrage für Bürger und Unternehmen die weitere Überarbeitung und Ausweitung der EU Ökodesign-Richtlinie. Waren bisher nur energieverbrauchende Produkte von der Regulierung erfasst, könnten in Zukunft noch mehr betroffen sein. Produkte wie Kleidung, Nahrungsmittel und Getränke zu regulieren, etwa weil bei der Gewinnung von Baumwolle Wasser gebraucht und beim Transport Benzin verbraucht wird, sei der falsche Weg, kritisiert der EU-Abgeordnete Herbert Reul. "Wie soll man das denn genau messen und festlegen?" Doch genau darauf ziele die Umfrage der EU-Kommission ab.

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